Ein kleiner Wegweiser zum Immobilienkauf auf Madeira
Die portugisische Insel Madeira bietet sich als idealer Platz fuer diejenigen an die eine Immobilie im Ausland kaufen moechten, sei es als Investment, als Ferienheim oder als Ruhesitz.
Seit langer Zeit werden viele Menschen von Madeira angezogen. Es ist nicht nur das ausgeglichene subtropische Klima-sondern auch die freundlichen Menschen, der ruhige Lebensstil und vorallem die Sicherheit die uns Madeira bietet.
Grosse Teile der Insel gehoeren zum UNESCO Welterbe und so wird diese Insel in weiten Teilen immer ihr natuerliches Aussehen behalten und weiterhin viele Besucher anlocken.
IMMOBILIENKAUF
Jeder kann in Madeira Grund und Boden kaufen
Als EU-Buerger koennen Sie ganz einfach eine Residencia beantragen und ihren Hauptwohnsitz auf die Insel verlegen oder sie bleiben Hauptgemeldet in ihrem Herkunftsland und geben die Insel als Zweitwohnsitz an. Fragen Sie einen Steuerexperten, denn je nach dem wie sie sich entscheiden wird auch die IMT beim Kauf berechnet.
Die einzelnen Schritte bis zum Kauf
Sobald Sie ihre Immobilie gefunden haben geben Sie ein Gebot ab-werden Sie sich mit dem Verkaufer einig- so wird zuerst ein schriftlicher Vorverkaufsvertrag ( Promessa de compra e venda ) gemacht,der von beiden Parteien unterschrieben werden muss. In diesem ist meist eine Frist fuer eine Anzahlung ( 10 % des Kaufpreises ) und das Datum der entgueltigen Grundbuchseintragung enthalten . Dieser Vertrag wird meist in einem Notariat abgeschlossen, da die Unterschriften der Parteien beglaubigt werden. Meist kosten diese Vertraege um die 200 Euros- bieten aber Sicherheit fuer beide Seiten. Sollten Sie einen Anwalt fuer den Verkauf beiziehen so werden meist 1-2 % der Kaufsumme als Honorar verlangt. Auch beim Notar, der den Verkauf abwickelt fallen Kosten an. Normalerweise reicht aber ein guter Notar um sicher Grund und Boden zu erwerben. Sollten Sie einen Anwalt fuer den Kauf beiziehen so werden meist 1-2 % der kaufsumme als Honorar verlangt. Auch beim Notar,der den eigentlichen Verkauf abwickelt fallen Kosten an. Normalerweise reicht ein guter Notar- um sicher Grund und Boden zu erwerben.
Zum eigentlichen Erwerb brauchen Sie eine portugisische Steuernummer, die man ohne grosse Umstaende bei jedem Finanzamt beantragen kann. (derzeitige Kosten um die 15 €).
Diese Nummer wird Sie ihr ganzes Leben auf Madeira begleiten, weil man Sie fast ueberall angeben muss.
Aber bitte beachten Sie, es ist nicht nur der Kaufpreis des Hauses, sondern auch die IMT-Grunderwerbssteuer und Stempelsteuer die anfallen und vom Kaeufer am Tage der Grundbuchseintragung bezahlt werden muessen. Die Grunderwerbssteuer berechnet sich an der Hoehe des Kaufpreises und dem spaeteren Verwendungszweck der Immobilie. Es gibt eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer, wenn der Kaufpreis 115.000 € nicht uebersteigt.
Ein hilfreicher Link zur Berechnung dieser Abgaben finden Sie HIER
Des weiteren wird die sogenannte Stempelsteuer am Tage des Kaufes faellig.
Die IMI die Gemeindesteuer , die jaehrlich faellig wird, betraegt je nach Gemeinde zwischen 0,2 bis 0,8 % ihres Kaufwertes und wird fuer die Muellabfuhr, Strassenbau und Schulen verwendet. Es gibt grosse Unterschiede,denn jede Gemeinde kann diesen Prozentsatz selbst bewerten.
Vererben einer Immobilie
Falls eine Immobilie nach dem Tod an nahe Angehoerige (Mann,Frau, Kinder oder Eltern) faellt wird keine Erbschaftssteuer faellig. In anderen Faellen betraegt die Erbschaftssteuer immer 10% - das ist vorallem fuer Anleger interessant , da diese Steuer in vielen Laendern oft viel hoeher ist. Je nach Steuerrecht in ihrem Heimatland kann eine Steuer auf ihre Erbschaft auf Madeira anfallen.
Immobilienverkauf- Kapitalertragssteuer-CGT
Steuerpflichtige auf Madeira bezahlen beim Verkauf Ihrer Immobilie zwischen 20% -50% ihres Gewinnes. Es gibt aber eine Befreiung,wenn die Immobilie mindestens 6 Monate in ihrem Besitz war und als Hauptwohnsitz genutzt wurde-und der Gewinn in eine neue Immobilie auf Madeira, mit dem gleichen Verwendungszweck investiert wird. Sollten sie nicht alles reinvestieren unterliegt der verbleibende Rest der CGT.
Fuer nicht sesshafte Immobilienbesitzer wird normalerweise eine CGT von 25 % veranschlagt.
Einige Immobilien die vor einem gewissen Datum gekauft wurden unterliegen nicht der CGT.